Das Schuldrecht wird neu geregelt. Ab dem 01.Januar 2002 gelten für den gewerblichen Handel mit Gebrauchtwagen neue Fristen in der Gewährleistung. Beim
Verkauf eines Gebrauchtwagen durch den Händler an eine Privatperson gilt eine
Gewährlistungsfrist von einem Jahr. Was jedoch entfällt ist der Ausschluss der
Haftung durch die Geschäftsbedingungen.
Neu ist auch die Beweislastumkehr in der ersten sechs Monaten ab dem Datum
des Gefahrüberganges. Der Gebrauchtwagenhändler bzw. Verkäufer, der gewerblich tätig ist, muss nachweisen, dass der in diesem Zeitraum aufgetretene
Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bereits vorhanden war. Im "Fall des
Falles" ist es also für den gewerblichen Handel von Nutzen, wenn von neutraler Stelle der Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verkaufes
bestätigt wird. Dies leistet KÜSPlus, der Gebrauchtwagen-Check der KÜS.
Bescheinigt wird nach einem genau festgelegten Katalog zu überprüfender Kriterien der Zustand des Fahrzeuges. Der detailliert erarbeitete und ausgedruckt Bericht des
KÜS-Ingenieurs kann zum festen Bestandteil des Kaufvertrages werden. Verschleiß unterliegt nicht dem neuen Gewährleistungsrecht. Im Falle
von Forderungen kann er so den gewerblichen Handel vor unberechtigten Forderungen schützen. Zugleich gibt er dem Endkunden detailliert Auskunft über
den Zustand des Fahrzeuges, das er kaufen will.
KÜSPlus wird so zu einem wichtigen Service für den gewerblichen
Gebrauchtwagenhandel.

Und so funktioniert KÜSPlus:
KÜSPlus "sattelt" auf die KÜS-Hauptuntersuchng auf. Das heißt,
daß der einfachste Weg die gleichzeitige Erstellung der Hauptuntersuchung und
der anschließende Gebrauchtwagen-Check ist. Das macht sich auch im Preis
bemerkbar. Zusammen mit der HU kostet KÜSPlus 30 €, als einzelne Dienstleistung werde 45
€ berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mittels des Aufhängers KÜSPlus signalisieren Sie, dass das das Fahrzeug mit
dem Gebrauchtwagen-Check verkauft wird. Die Werbemittel zu diesem Angebot erhalten
sie vom KÜS-Ingenieur.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird wird detaillierter Bericht angefertigt und
auf ein entsprechendes Papier ausgedruckt. Vorher hat der KÜS-Ingenieur nach
Katalog genau festgelegter Kriterien das Fahrzeug überprüft. Der gestempelte
und unterzeichnete Gebrauchtwagen-Check kann Bestandteil des Kaufvertrages
werden. Für den Endkunden ist er gut verständlich aufgebaut.
Die Vorteile von KÜSPlus für sie als Händler liegen auf der Hand. Es ist
für sie eine von neutraler Seite bekundete Zustandsbeschreibung des Fahrzeuges,
Sie könne Ihrem Kunden einen zusätzlichen Service bieten und haben ein zusätzliches seriöses Werbeinstrument.
|